Kfz-Zulassungsstelle
Das Straßennetz in Deutschland ist auf der Welt, das vielleicht am besten Ausgebaute. Doch bei den ständig steigenden Zahlen an Kraftfahrzeugen ist dies auch notwendig, damit man keinem Verkehrskollaps erliegt. Um ein Kfz auf öffentlichen Straßen bewegen zu können, benötigt man die entsprechende Fahrerlaubnis und das Fahrzeug muss bei der
Kfz-Zulassungsstelle angemeldet, also zugelassen werden. Für die Zulassung eines Kfz muss man bei der Kfz-Zulassungsstelle einige Voraussetzungen erfüllen, damit die Zulassung erfolgen kann. Vom Grundprinzip her ist jedes Kfz mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) ausgestattet. Diese stammt vom Hersteller und erklärt einfach nur die technischen Gegebenheiten des Fahrzeugs, mit denen der Betrieb zugelassen ist.
Für die Zulassung auf öffentlichen Straßen muss der Kfz-Besitzer bei der Kfz-Zulassungsstelle eine Menge Unterlagen vorlegen. Zunächst einmal benötigt man für das Fahrzeug eine Bestätigung der Versicherung. Damit erbringt man den Nachweis, dass das Fahrzeug mit der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Früher geschah dies durch die Vorlage der Versicherungsdoppelkarte, heute verwendet man dafür die elektronische Versicherungsbestätigung. Des Weiteren muss man seinen Ausweis vorlegen und falls man die Zulassung für jemand anderes vornimmt, dann benötigt man den Ausweis dieser Person sowie eine schriftliche Vollmacht. Wenn am Fahrzeug irgendwelche Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht Inhalt der ABE sind, dann muss man für diese eine eigene ABE vorlegen oder aber ein entsprechendes Gutachten. Diese Gutachten können nur von Sachverständigen des Kfz-Verkehrs, die amtlich anerkannt sind, erstellt werden (TÜV, DEKRA).
Wenn man alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, dann wird bei der Kfz-Zulassungsstelle die Anmeldung für den Straßenverkehr vorgenommen. Dabei wird dem Fahrzeug dann ein amtliches Kennzeichen zugeteilt. Das Kennzeichen und alle weiteren Daten werden von der Kfz-Zulassungsstelle über eine Zentraldatei an das Kraftfahrt-Bundesamt weitergeleitet. Dokumentiert wird das Zulassungsverfahren in den Fahrzeugpapieren – der Zulassungsbescheinigung I und II. Da die amtlichen Kennzeichen darlegen, aus welchem Landkreis (oder kreisfreie Stadt) der Fahrzeughalter kommt, findet man die Kfz-Zulassungsstelle nicht in jedem Ort, sondern nur in den entsprechenden Stellen des Landratsamtes (oder der Kreisstadt).
Kfz-ZulassungsstelleDas Straßennetz in Deutschland ist auf der Welt, das vielleicht am besten Ausgebaute. Doch bei den ständig steigenden Zahlen an Kraftfahrzeugen ist dies auch notwendig, damit man keinem Verkehrskollaps erliegt. Um ein Kfz auf öffentlichen Straßen bewegen zu können, benötigt man die entsprechende Fahrerlaubnis und das Fahrzeug muss bei der Kfz-Zulassungsstelle angemeldet, also zugelassen werden. Für die Zulassung eines Kfz muss man bei der Kfz-Zulassungsstelle einige Voraussetzungen erfüllen, damit die Zulassung erfolgen kann. Vom Grundprinzip her ist jedes Kfz mit einer allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) ausgestattet. Diese stammt vom Hersteller und erklärt einfach nur die technischen Gegebenheiten des Fahrzeugs, mit denen der Betrieb zugelassen ist.
Für die Zulassung auf öffentlichen Straßen muss der Kfz-Besitzer bei der Kfz-Zulassungsstelle eine Menge Unterlagen vorlegen. Zunächst einmal benötigt man für das Fahrzeug eine Bestätigung der Versicherung. Damit erbringt man den Nachweis, dass das Fahrzeug mit der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Früher geschah dies durch die Vorlage der Versicherungsdoppelkarte, heute verwendet man dafür die elektronische Versicherungsbestätigung. Des Weiteren muss man seinen Ausweis vorlegen und falls man die Zulassung für jemand anderes vornimmt, dann benötigt man den Ausweis dieser Person sowie eine schriftliche Vollmacht. Wenn am Fahrzeug irgendwelche Veränderungen vorgenommen wurden, die nicht Inhalt der ABE sind, dann muss man für diese eine eigene ABE vorlegen oder aber ein entsprechendes Gutachten. Diese Gutachten können nur von Sachverständigen des Kfz-Verkehrs, die amtlich anerkannt sind, erstellt werden (TÜV, DEKRA).
Wenn man alle erforderlichen Unterlagen vorlegt, dann wird bei der Kfz-Zulassungsstelle die Anmeldung für den Straßenverkehr vorgenommen. Dabei wird dem Fahrzeug dann ein amtliches Kennzeichen zugeteilt. Das Kennzeichen und alle weiteren Daten werden von der Kfz-Zulassungsstelle über eine Zentraldatei an das Kraftfahrt-Bundesamt weitergeleitet. Dokumentiert wird das Zulassungsverfahren in den Fahrzeugpapieren – der Zulassungsbescheinigung I und II. Da die amtlichen Kennzeichen darlegen, aus welchem Landkreis (oder kreisfreie Stadt) der Fahrzeughalter kommt, findet man die Kfz-Zulassungsstelle nicht in jedem Ort, sondern nur in den entsprechenden Stellen des Landratsamtes (oder der Kreisstadt).
Veröffentlicht am
Sonntag, 18 April, 2010 um 20:39 und wurde gespeichert unter: Allgemein, Kfz-Zulassungsstellen.
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