Postanschrift Rhein-Erft-Kreis
Der Landrat
50124 Bergheim
NEU:
Die Änderung Ihres Fahrzeugscheines/ Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I können Sie nun auch direkt in Ihrem Rathaus veranlassen. Fragen Sie einfach Ihre/n Sachbearbeiter/in in Ihrem Bürgerbüro/ Einwohnermeldeamt.
Dieser Service ist bereits möglich bei: der Stadt Brühl,
der Stadt Bedburg,
der Gemeinde Elsdorf,
der Stadt Erftstadt,
der Stadt Frechen,
der Stadt Kerpen,
der Stadt Pulheim und der
der Stadt Wesseling.
Telefon-Nr. 02271-830 Fax-Nr. 02271-832314
E-Mail: strassenverkehrsamt@rhein-erft-kreis.de
Öffnungszeiten
Montag 07.30 - 12.30 Uhr
Dienstag 07.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 09.00 - 12.30 Uhr u. 14.00 - 18.00
Freitag 07.30 - 12.30 Uhr
Samstag 08.00 - 11.00 Uhr
(gilt nur für die Zulassungsstelle Bergheim und ausschließlich für Privatkunden, keine Führerscheinangelegenheiten)